Die Obergrenze von Malusregelungen in FM-Verträgen.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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RE
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Abstract
Malusregelungen sind verbreitete Klauseln im Rahmen von Facility Management (FM)-Verträgen. Sie pönalisieren Soll-Ist-Abweichungen, das heißt Abweichungen zwischen der Qualität der vereinbarten und der tatsächlich ausgeführten Leistung, und führen dann zu einer Kürzung des Entgelts (Malus). Über den Malus wird regelmäßig, zum Beispiel monatlich oder quartalsweise, abgerechnet. In der Praxis sind Klauselgestaltungen nicht selten, die zwar eine prozentuale Höchstgrenze des Malus festlegen, dabei aber nicht an die jeweilige Vergütungsperiode, sondern an die gesamte Vertragslaufzeit anknüpfen. Der Verfasser hält solche Regelungen vor dem Hintergrund der Grundsätze, die der BGH zu Vertragsstrafen für Zwischenfristen im Bauvertrag entwickelt hat, jedenfalls in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam, mit der Folge, dass der Auftraggeber dann insgesamt das Recht verliert einen Malus geltend zu machen.
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 9
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S. 548-550