Presserechtliche Auskunftsansprüche gegenüber Bundesbehörden. Eine Einbruchstelle für ein "Bundespresserecht"?

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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RE

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Abstract

Zu den Aufgaben der Presse gehört in erster Linie die Informationsbeschaffung aus zuverlässigen Quellen. Dabei ist sie auch auf behördliche Auskünfte angewiesen. Alle Pressegesetze der Länder verankern daher entsprechende Auskunftsrechte der Presse. Die Frage, ob diese auch Bundesbehörden verpflichten können, wirft ein grundsätzliches Problem des deutschen Föderalismus auf. Das Bundesverwaltungsgericht hat jüngst entgegen der bislang einhelligen Praxis eine Bindung des Bundes an Landesgesetze im Presserecht verneint. Dies führt zu der Folgefrage, in welchem Umfang der Bund eine eigene Kompetenz zur Regelung des Presseinformationsrechts besitzt und inwieweit damit die allgemeine Abgrenzung der Kompetenzsphären in diesem Bereich in Frage gestellt ist.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 17

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S. 667-677

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