Neues Kommunales Finanzmanagement in Thüringen. Ansatz und Bewertung von Personalrückstellungen für die Eröffnungsbilanz.

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Stuttgart

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0342-5592

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ZLB: Kws 750 ZB 6805
BBR: Z 477

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RE

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Abstract

Die bisher eingesetzte kamerale Haushaltsführung erfordert keinen Ausweis von Personalrückstellungen, weshalb erstmals mit der Umstellung einer Eröffnungsbilanz auch eine flächendeckende Erfassung und Bewertung zwingend notwendig wird. Im Mittelpunkt der Ausführungen stehen daher die Bildung von Personalrückstellungen sowie die Analyse der in Thüringen geltenden Rechtsvorschriften. Hierbei wird speziell das Vorgehen zur Bildung von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen, von Altersteilzeit- und Abfindungsrückstellungen sowie von Rückstellungen für ausstehenden Urlaub und Überstunden näher erläutert.

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Verwaltungsrundschau

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Nr. 9

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S. 299-307

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