Wiederbeschaffungszeitwerte im Recht der Benutzungsgebühren: Zur Novelle des BayKAG.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: R 620 ZB 7013

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RE

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Abstract

Die Regelungen des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes zur Ansatzfähigkeit von Kosten bei der Kalkulation von Benutzungsgebühren wurden jüngst zugunsten der Kommunen erweitert. Nunmehr sind Abschreibungen - wie zuvor bereits in anderen Bundesländern - auch vom sog. Wiederbeschaffungszeitwert zulässig. Zugleich werden diese Mehreinnahmen an den Betrieb gebunden. Damit soll die Finanzausstattung der Kommunen im Bereich kostenrechnender Einrichtungen, wie etwa der Wasserwirtschaft, verbessert werden. Der Beitrag stellt die Neuregelungen vor und ordnet sie in die betriebswirtschaftliche und rechtspolitische Debatte um die richtige Gebührenhöhe ein. Dabei wird auch die Vereinbarkeit mit den europarechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie geprüft

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 17

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S. 517-532

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