Planungsrechtliche Grundsätze bei der Trassierung von Übertragungs- und Verteilnetzen.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Der im Zuge der Energiewende notwendige Netzausbaubedarf beläuft sich im 380 kV-Höchstspannungsnetz - allein nach dem Bundesbedarfsplangesetz auf ca. 2.800 km. Im Verteilnetzbereich wird von 135.000 km Ausbaubedarf ausgegangen. In der Planungspraxis sind - unabhängig vom jeweils konkret einschlägigen Zulassungsregime nach EnLAG, NABEG oder EnWG - vor allem drei anspruchsvolle Themen zu bewältigen, die nicht nur für die Akzeptanz der Vorhaben, sondern auch für ein rechtssicheres Ergebnis von Bedeutung sind: Die Frage des Trassenverlaufs, die Abschnittsbildung und die Verwendung von Erdkabeltechnik. Der Beitrag zeigt die dafür maßgebenden planungsrechtlichen Grundsätze und ihre Auswirkungen für die Planungspraxis auf.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 15
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S. 949-955