Die Ermittlung der Einwohnerzahlen beim Zensus 2011.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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Stuttgart

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ZLB: Kws 700 ZB 6762
BBR: Z 333

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Abstract

Im Jahr 2011 wurde zum Stichtag 9. Mai in Deutschland die EU-weite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Erstmals wird dabei ein registergestütztes Verfahren eingesetzt, bei dem in weiten Teilen auf bereits vorhandene Angaben aus Verwaltungsregistern zurückgegriffen wird. Zur Sicherstellung der Qualität der Ergebnisse sowie zur Bereitstellung von Daten, für die keine Register vorhanden sind, waren verschiedene Befragungen herforderlich. Der Zensus 2011 dient, so ist es im Zensusgesetz 2011 vorgegeben, der Erfüllung der Lieferverpflichtungen an die Europäische Union und der Gewinnung von Grunddaten für das Gesamtsystem der Amtlichen Statistik sowie von Strukturdaten über die Bevölkerung, die für politische Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden in den unterschiedlichsten Politikbereichen genutzt werden. Der Zensus 2011 dient aber vor allem der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen von Bund, Ländern und Gemeinden und der Bereitstellung der Grundlage für die Fortschreibung der amtlichen Einwohnerzahlen für die Zeit zwischen zwei Volkszählungen. Im Beitrag wird dargestellt, in welchen Verfahrensschritten die Ermittlung der Einwohnerzahlen beim Zensus 2011 erfolgt.

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Die Gemeinde

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Nr. 10

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S. 364-367

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