Die Tücken der Abweichungsgesetzgebung. Dargestellt am Beispiel des neuen Bayerischen Landesplanungsgesetzes.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Der Beitrag setzt sich mit den sich für die Rechtsanwendung ergebenden Konsequenzen der durch die Föderalismusreform eingeführten Abweichungsgesetzgebung auseinander. Eindrücklich werden die Folgen des Nebeneinanders von Bundesgesetz und Landesgesetzen anhand des neuen bayerischen Landesplanungsgesetzes geschildert. Hat der Bund einerseits gesetzgeberische Zurückhaltung zugunsten des Landesrechts geübt, so wurden mit der Neufassung andererseits bisher lediglich rahmenrechtliche Regelungen in bundesrechtliche Vollregelungen überführt. Dem setzt der Bayerische Landesgesetzgeber nunmehr seinerseits eine "landesrechtliche Vollregelung" entgegen, die das Ziel der "Anwendungsfreundlichkeit" indes verfehlen muss und stattdessen zur Nichtigkeit großer Teile des Landesgesetzes führt. Die durch die Föderalismusreform eingeführte Abweichungsgesetzgebung muss als dringend korrekturbedürftig gelten.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 12
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S. 741-746