Durch Anbaustraßen erschlossene Anliegergrundstücke.
Haus & Grund Deutschland Verl.
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Date
2013
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Publisher
Haus & Grund Deutschland Verl.
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DE
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Berlin
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0724-6617
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ZLB: Kws 510 ZB 6782
IRB: Z 906
BBR: Z 287
IRB: Z 906
BBR: Z 287
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RE
Authors
Abstract
Nach § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist der ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand für eine Erschließungsanlage auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Dieser auf den ersten Blick sehr präzise Gesetzeswortlaut entpuppt sich in seiner Umsetzung allerdings als recht diffizil, wobei es einige Besonderheiten zu beachten gilt. Ein bei der Ermittlung der erschlossenen Grundstücke gemachter Fehler zieht sich durch das gesamte Veranlagungsverfahren durch, mit der Folge der falschen (zu hohen oder zu niederen) Beitragsberechnung für jedes einzelne Grundstück. Die Vorschrift ist somit von zentraler Bedeutung. Hier werden die Weichen gestellt, auf wie viele Schultern der Erschließungsaufwand verteilt wird. Alle Grundstücke, die zwar an eine Erschließungsanlage angrenzen, durch diese aber nicht erschlossen sind, haben keinen Vorteil aus Erschließungsanlagen und werden nicht mit beitragsfähigem Erschließungsaufwand belastet. Im Beitrag wird erläutert, welche Anliegergrundstücke durch Anbaustraßen nach § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erschlossen werden, inwieweit diese Grundstücke zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehen sind und welche Gründe womöglich gegen das Erschlossensein sprechen können. Auf den eher seltenen Sonderfall eines erschlossenen sogenannten Hinterliegergrundstücks wird hier nicht eingegangen.
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Deutsche Wohnungswirtschaft
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Nr. 6
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S. 173-178