Die Auskömmlichkeitsprüfung nach § 19 VI VOL/A-EG Prüfpflicht, Drittschutz und besondere Anforderungen auf Grund landesrechtlicher Vorschriften.

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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Im härter werdenden Wettbewerb um öffentliche Aufträge spielt die Frage der Auskömmlichkeit von Angeboten eine immer größere Rolle. Gerade im Rahmen von Vergabeverfahren, bei denen allein der niedrigste Preis das ausschlaggebende Zuschlagskriterium ist, führt eine Absage nach § 101 a GWB fast zwangsläufig bei den unterlegenen Bietern zu der Frage, ob und wie der für den Zuschlag vorgesehene Wettbewerber "noch günstiger" kalkuliert haben kann. In der Folge wird von unterlegenen Bietern häufig die Behauptung aufgestellt, dass der für den Zuschlag vorgesehene Bieter ein so genanntes "Unterkostenangebot" abgegeben habe, welches zwingend gem. § 19 VI 2 VOL/A-EG vom Vergabeverfahren auszuschließen sei. Der Beitrag widmet sich den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Frage des Drittschutzes des § 19 VI 1 und 2 VOL/A-EG, den erforderlichen Prüfpflichten des öffentlichen Auftraggebers, den Nachweispflichten der angeschriebenen Bieter sowie in einem Exkurs den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zu den besonderen Anforderungen aus den Tariftreue- und Vergabegesetzen der Bundesländer.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 6

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S. 342-346

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