Inklusive Schule in Berlin. Empfehlungen des Beirats.
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DE
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Berlin
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ZLB: Kws 575/197
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EDOC
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Abstract
Das vom Berliner Senat 2011 beschlossene Gesamtkonzept "Inklusive Schule" hat neben Zustimmung auch viel Kritik erfahren. Der Beirat "Inklusive Schule in Berlin" hatte den Auftrag, eine Empfehlung zur Umsetzung des Konzepts zu erarbeiten. In einer offen angelegten Diskussion sollten die vielen Stellungnahmen, Bedenken und Sorgen aufgegriffen und notwendige Änderungen, Ergänzungen, Präzisierungen und weitere Vorschläge erarbeitet werden. Wesentliche Empfehlungen des Beirats sind: der Wegfall des Haushaltsvorbehalts in § 37 Abs. 3 Schulgesetz, damit allen Schülerinnen und Schülern, mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, ein Platz an einer allgemein bildenden Schule zur Verfügung steht; die Einrichtung von Beratungs- und Unterstützungszentren in allen Bezirken; spezielle Fortbildung der Pädagoginnen und Pädagogen; die Einrichtung von Schwerpunktschulen; der Wegfall der Feststellungsdiagnostik für die Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache (LES); die schulgenaue Zuweisung einer verlässlichen Grundausstattung; die Bereitstellung von zusätzlichen 10 % der Personalressourcen für sonderpädagogische Förderung, womit die Schulaufsicht ungleiche Förderquoten an Schulen ausgleichen kann. abs
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43 S.