Nichtumsetzung fremdnütziger Festsetzungen eines Bebauungsplans - Primärrechtsschutz statt Planungsschadensanspruch bei "ewigen Veränderungssperren".

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

Abstract

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich kürzlich - im Rahmen eines ausführlich begründeten Nicht-Annahmebeschlusses - mit den Reichweiten und Grenzen des Planungsschadensrechts bei einer dauerhaften Nichtumsetzung fremdnütziger Festsetzungen zu befassen. Die Instanzgerichte hatten Entschädigungsansprüche mangels Bestehen einer rechtlichen Grundlage abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Entschädigungsanspruch weder unmittelbar auf Art. 14 Abs. 1 GG noch im Wege einer verfassungskonformen Auslegung auf § 43 Abs. 3 Satz 1 BauGB gestützt werden könne. Diese Ausführungen überraschen kaum. Eine nähere Betrachtung verdient die Entscheidung aber deshalb, weil sie sich damit auseinandersetzt, wie die Interessen von Grundstückseigentümern gewahrt werden können, wenn sich fremdnützige Festsetzungen qua fehlender Umsetzung dauerhaft als "ewige Veränderungssperre" erweisen. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen solche Festsetzungen ihre Wirksamkeit verlieren und im Wege (erneuten) Primärrechtsschutzes überwunden werden können, soll im Beitrag untersucht werden.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 2

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S. 65-73

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