Rechtliche Anforderungen an die kommunale Auswahl des Vertragspartners in energiewirtschaftlichen Konzessionsverträgen.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Seit etwa 150 Jahren entscheiden die Gemeinden in Konzessionsverträgen wichtige Fragen hinsichtlich der Zuständigkeit von Unternehmen für die örtliche Strom- und Gasversorgung. Während solche Verträge früher die umfassende integrierte Versorgungstätigkeit (Energiebeschaffung, Energieverteilung, Energieabsatz an Endverbraucher) betrafen, haben sie seit der Energierechtsreform 2005 nur noch die Errichtung und den Betrieb der vermaschten örtlichen Verteilnetze zum Gegenstand. Eine Vielzahl dieser Verträge läuft gegenwärtig und in den nächsten Jahren aus, so dass es von besonderer Bedeutung ist, ob und ggfls. welche rechtlichen Restriktionen für die kommunale Auswahl ihres Vertragspartners bestehen. Das Selbstverständnis der Gemeinden geht bis heute ganz überwiegend davon aus, insoweit über einen weitestgehend freien Entscheidungsspielraum zu verfügen. Diese Rechtsauffassung erweist sich bei näherer Prüfung als unzutreffend, da es energie- und kartellrechtlich wichtige Anforderungen an die kommunale Auswahlentscheidung gibt. Hinzu kommen verfahrensrechtliche Aspekte. Nur wenn die Gemeinden diese Kriterien beachten, sind die abgeschlossenen Verträge rechtmäßig. Nachdem die einschlägigen Rechtsfragen lange Zeit vernachlässigt wurden, beginnt sich die Erkenntnis kommunaler Entscheidungsrestriktionen in der Praxis durchzusetzen

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 24

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S. 1530-1539

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