Die verfassungsrechtliche Dimension von § 28 VwVfG.

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ZLB: R 626/187

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DI
RE

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Abstract

Die Anhörung wird als Begriff und als dreistellige Relation aufgefasst. Das Gehör im Verwaltungsverfahren wird mit anderen Anhörungsverfahren des deutschen Rechtssystems verglichen und seine Wirkungen für die gesamte staatliche Tätigkeit werden skizziert. Daran anschließend wird untersucht, ob aus dem Grundgesetz ein verallgemeinerungsfähiges rechtliches Gebot hinsichtlich der Anhörung des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgeleitet werden sollte. Nach der Darstellung des Verfassungsgehalts und der Erforschung möglicher Anbindungen an § 28 VwVfG im dritten Kapitel wird die Untersuchung im vierten Kapitel auf die Ebene des einfachen Rechts zurückkehren und sich auf die Auslegung des § 28 VwVfG selbst konzentrieren. Behandelt werden die Geschichte der Vorschrift und die Auslegung der herrschenden Ansicht in Theorie und Rechtsprechung. Zur systematischen Annäherung an § 28 VwVfG gehört auch die Bezugnahme auf die §§ 45 und 46 VwVfG. Es kann nicht der Anspruch erhoben werden, die Regelung der Anhörung nach dem VwVfG gründlich zu behandeln, ohne sich auf die Handhabung von Anhörungsfehlern zu beziehen (viertes Kapitel). Im vierten Kapitel obliegt es dem Autor, die synthetische Betrachtung der dargelegten Untersuchungen vorzunehmen: Wie lassen sich die im dritten Kapitel ermittelten rechtlichen Aussagen der Verfassung mit denen der einfachgesetzlichen Auslegung kombinieren? Diese Synthese ist Sinn und Zweck der Arbeit. Im vierten Kapitel wird also die Auslegung von § 28 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 VwVfG im Lichte des Grundgesetzes im Hinblick auf die fruchtbare Kombination der beiden Ebenen betrieben, um die Ableitung von konkreten rechtlichen Maßstäben zu erreichen. Schließlich folgt die Zusammenfassung der Thesen im fünften Kapitel.

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XXII, 224 S.

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