Aus dem ABC der Europäischen Union: Europäische Bürgerinitiative.

Scheidler, Alfred
Kohlhammer
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2012

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Kohlhammer

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DE

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Stuttgart

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0342-5592

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ZLB: 4-Zs 242
BBR: Z 477

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RE

Abstract

Mit der Bürgerinitiative beschreitet die EU institutionell und politisch Neuland. Der Beitrag nimmt den Begriff der Bürgerinitiative auseinander und verfolgt im Einzelnen den Begriff des Bürgers, der bürgerlichen Freiheit, der Initiative. Spezielle rechtliche Regelungen für Bürgerinitiativen gibt es in Deutschland nicht. Im Vertrag über die Europäische Union (EUV) wird u.a. anderem festgelegt, dass jeder Bürger das Recht hat sich über eine Europäische Bürgerinitiative am demokratischen Leben der Europäischen Union zu beteiligen. Durch Art. 11 Abs. 4 EUV wird die Bürgerinitiative als ein Element partizipativer Demokratie neu in das Primärrecht der Union eingeführt. Mit der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europaparlaments und des Rates sind Verfahren und Bedingungen festgelegt worden. Kernfrage bei der Ausgestaltung einer Bürgerinitiative war die Anzahl der unterstützenden Bürger und war die Definition einer "erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten", aus denen die Bürger stammen müssen, die Voraussetzungen für das Zustandekommen einer Bürgerinitiative nach Art. 11 EUV sind.

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Verwaltungsrundschau

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Nr. 12

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S. 413-418

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