Die Erweiterungsfähigkeit des geltenden öffentlichen Preisrechts.

Brüning, Christoph
Werner
No Thumbnail Available

Date

2012

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Werner

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Köln

item.page.language

item.page.issn

1617-1063

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: Zs 6945

item.page.type-orlis

RE

Abstract

(Kartell-)Vergabe- und Preisrecht ist gleichermaßen daran gelegen, das öffentliche Beschaffungswesen wettbewerbs- bzw. marktgerecht zu ordnen. Das öffentliche Preisrecht findet insoweit Anwendung, wenn der Auftrag nicht aufgrund einer Ausschreibung nach kartell- oder haushaltsrechtlichen Regeln zu einem Wettbewerbspreis vergeben werden kann und auch sonst keine Marktpreise festzustellen sind. Gemäß § 1 VO PR Nr. 30/53 ist nämlich den Marktpreisen i.S. von § 4 VO PR Nr. 30/53 der Vorzug vor den nach den LSP zu kontrollierenden Selbstkostenpreisen zu geben. Grundlage des Preisprüfungsrechts ist die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen mit den in der Anlage aufgeführten Leitsätzen für die Preisermittlung (LSP). Ein derzeit diskutierter Novellierungsentwurf sieht die Vereinheitlichung von Vergabe- und Preisrecht durch eine Übernahme des kartellvergaberechtlichen Auftraggeberbegriffs in das öffentliche Preisrecht vor. Das wirft die Frage der Rechtmäßigkeit einer solchen Änderung auf.

Description

Keywords

item.page.journal

Vergaberecht

item.page.issue

Nr. 6

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 833-838

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Collections