Gestaltungsmöglichkeiten der Stadtstaaten bei gegebener Steuersatzautonomie für die Körperschaftsteuer - eine empirische Analyse.

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Eine Steuersatzautonomie bei der Körperschaftsteuer würde den Stadtstaaten Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, die bisher nicht thematisiert wurden. Sie hätten wegen der Identität von kommunaler und staatlicher Ebene zukünftig die Möglichkeit, bei unverändertem Aufkommen die Körperschaft- durch die Gewerbesteuer zu substituieren. Diese Substitution kann trotz weitgehender Neutralisierung der sich durch die Steuersatzautonomie ergebenden Effekte einen finanziellen Vorteil erbringen, da das Gewerbesteueraufkommen nur zu 64%, das der Körperschaftsteuer aber zu 100% im LFA berücksichtigt wird. Aufgrund der breiteren Gewerbesteuerbemessungsgrundlage würde gleichzeitig die nominale Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften sinken. Diese Verringerung würde sich für die Stadtstaaten zweifach positiv auswirken. Einmal ist der nominale Steuersatz noch immer ein wichtiger erster Indikator zur Vorauswahl von Investitionsstandorten bzw. beeinflusst maßgeblich die sog. effektiven Durchschnittssteuersätze. Weiterhin ist die nominale Belastung relevant für die Entscheidung, wo Unternehmen ihre Buchgewinne anfallen lassen. Die Stadtstaaten könnten also bei einer Steuersatzautonomie für die Körperschaftsteuer ihre Standortposition auf Kosten der übrigen Bundesländer verbessern. Um dieses ungewünschten Effekt zu verhindern, stehen verschiedene Möglichkeiten zu Verfügung: a) In Analogie zur Gewerbesteuer dort gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthebesatz wird auch bei der Körperschaftsteuer eine Begrenzung der Steuersatzautonomie eingeführt. Durch diese Maßnahme würde aber die Autonomie wieder eingeschränkt werden. Zudem sind Verfahren von Gemeinden bei Bundesverfassungsgericht gegen den Mindesthebesatz anhängig. Sollte die Regelung verfassungswidrig sein, dürfte ihre Einführung bei der Körperschaftsteuer kaum möglich sein. b) Es könne den Stadtstaaten vorgegeben werden, eine bestimmte Relation zwischen der nominalen Belastung durch Gewerbe- und Körperschaftsteuer nicht zu unterschreiten.

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Discussion papers; 768