Qualitäts- und kostenbewusste Entwicklung von Bauflächen. Übertragung der Erschließung an private Dritte bietet Entlastung für Kommunen.

Birkenmaier, Thomas/Kuhn, Alexander
Winkler & Stenzel
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Date

2016

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Winkler & Stenzel

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DE

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Burgwedel

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1437-417X

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ZLB: Kws 860 ZB 6819
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

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Abstract

Für Kommunen ist die Erschließung von Baugebieten die beste Option, um neuen Wohnraum zu schaffen. Planerische Grundlagen bieten der Flächennutzungs- und der daraus entwickelte Bebauungsplan. Im Anschluss an die Planverfahren müssen die Flächen durch Baufirmen erschlossen werden. Eine Möglichkeit, um die kommunalen Haushalte nicht über Gebühr zu belasten, besteht in der Übertragung der Erschließung an private Dritte. Ein individueller Erschließungsvertrag regelt alle zu erbringenden Leistungen. Der Erschließungsträger vorfinanziert die Investitionen komplett. Die Planungshoheit verbleibt bei der Kommune. Sie profitiert zugleich von der Projektsteuerung durch einen qualifizierten und zertifizierten Erschließungsträger. In Weinheim und in Viernheim etwa konnten die Kommunen mit diesem Verfahren positive Ergebnisse erzielen.

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Stadt und Gemeinde interaktiv

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Nr. 10

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S. 445-447

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