Green Ports - Ein Konzept nachhaltiger Hafenaktivitäten. "Grüne" Häfen als Schnittstelle einer nachhaltigen maritimen Logistikkette.

Holocher, Klaus Harald/Meyerholt, Ulrich/Wengelowski, Peter
Trialog Publishers
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2016

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Trialog Publishers

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0020-9511

ZDB-ID

Standort

ZLB: Kws 305 ZB 6803
BBR: Z 153
IFL: I 809

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit nachhaltigem, ökologischem Seeschiffsverkehr wird oft der Begriff "Green Ports" genannt. Der Beitrag definiert den Begriff und entwickelt das Konzept des "Grünen Hafens". Ein Seehafen kann als Komplex von Liegeplätzen für Seeschiffe definiert werden, der als Schnittstelle zwischen See- und Hinterlandverkehr den Umschlag von Gütern und Personen sicherstellt und der über die erforderlichen Einrichtungen für den Umschlag, die Lagerung und den An- und Abtransport der Güter sowie für den Verkehr und die Abfertigung der Seeschiffe und Binnentransportmittel im Hafenareal verfügt. Das Konzept "Grüner Hafen" beruht auf drei Säulen: Hafen als Voraussetzung für "Green Shipping"; Hafen als Standort für originäre Hafenaktivitäten wie Umschlagen, Lagern, Produzieren; Hafen als Voraussetzung für einen "grünen" Hinterlandverkehr. Beim Kern des Green Port-Konzepts geht es darum, dass Hafeninfrastruktur und -suprastruktur möglichst ökologisch errichtet und betrieben werden, wobei beides im Sinne eines Life-Cycle-Ansatzes aufeinander abgestimmt werden sollte. Für die Genehmigung zum Bau von Häfen, Terminals oder größeren Schiffsliegeplätzen ist in Deutschland eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben, die in der Regel Teil des Planfeststellungsverfahren ist. Im Planfeststellungsbeschluss wird festgelegt, wie Umweltbeeinflussungen zu vermeiden, zu vermindern oder zu kompensieren sind. Zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe ist das Internationale Übereinkommen MARPOL von 1973 relevant. Das Abkommen kann nur umgesetzt werden, wenn die Häfen entsprechende Einrichtungen vorhalten.

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Internationales Verkehrswesen

Ausgabe

Nr. 3

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 29-31

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen