Integrationsgesetz stellt Weichen für Berufsqualifikation. Bildung und Betreuung der Flüchtlinge bleibt Herkulesaufgabe auch für Kommunen.

Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel

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DE

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Burgwedel

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1437-417X

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ZLB: Kws 860 ZB 6819
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

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Abstract

Das im Juli 2016 verabschiedete Integrationsgesetz schafft einige Erleichterungen für die ersten Schritte der Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt. Dies trifft etwa für den gesicherten Aufenthaltsstatus während einer qualifizierten Berufsausbildung oder den möglichen Verzicht auf die Vorrangprüfung zu. Das Gesetz berücksichtigt unter anderem mit der beabsichtigten Stärkung des Spracherwerbs, der Ausweitung der Orientierungskurse und der möglichst frühzeitigen Qualifizierung und Beschäftigung auch wichtige kommunale Forderungen. Im Hinblick auf die im Integrationsgesetz vorgesehenen 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge während des Asylverfahrens besteht noch Handlungsbedarf: Sie müssen an Qualifizierungsmaßnahmen gekoppelt werden. Viele weitere Handlungsfelder und offene Fragen entstehen vor Ort in den Kommunen - dort wo Integration stattfindet. Entscheidend kommt es hier auf das Zusammenwirken aller Akteure in den Städten und Gemeinden an. Vor diesem Hintergrund sind lokale Bündnisse zu etablieren - mit Kommunen, Handels- und Handwerkskammern, kommunalen Unternehmen und Bildungseinrichtungen, Kirchen, Wohlfahrtsorganisationen und ehrenamtlich Engagierten. Die individuelle Förderung der neuen Mitbürger und die Weiterentwicklung der regionalen Stärken können gemeinsam positive Effekte für die lokale Bevölkerung und Impulse für die strukturelle Entwicklung auslösen.

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Stadt und Gemeinde interaktiv

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Nr. 7/8

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S. 310-314

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