Kommunaler Klimaschutz mit dem European Energy Award.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: Kws 700 ZB 6762
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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Abstract
Im Februar 2015 wurde in Baden-Württemberg der European Energy Award (eea) 2014 verliehen. Bald jede zehnte baden-württembergische Kommune nimmt mittlerweile am eea teil: Aktuell nutzen 88 Städte und Gemeinden sowie 18 Landkreise das internationale Managementsystem. Davon sind 71 zertifiziert. Deutschlandweit sind es rund 255 Städte und Gemeinden sowie über 30 Landkreise. Europaweit nehmen zirka 1.500 Kommunen teil. Der European Award bietet eine praktikable und bewährte Vorgehensweise in Sachen kommunaler Klimaschutz. In dem Beitrag werden die Handlungsfelder (Entwicklungsplanung/Raumordnung; Kommunale Gebäude und Anlagen; Versorgung, Entsorgung; Mobilität; Interne Organisation; Kommunikation, Kooperation) im Einzelnen erläutert. In Baden-Württemberg schließen teilnahmewillige Kommunen einen Vertrag mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württenberg GmbH (KEA) ab. Im nächsten Schritt werden ein Energieteam gebildet und eine Ist-Analyse erstellt. Als Grundlage dient hierfür ein umfassender Maßnahmenkatalog, anhand dessen die Kommune ihre bisherigen Klimaschutzaktivitäten erfasst. Der Katalog umfasst für Städte und Gemeinden 79 beziehungsweise für Landkreise 57 Maßnahmen im gesamten Spektrum des kommunalen Klimaschutzes. Zusammen mit einem akkreditierten ea-Berater erstellt die Kommune dann einen Aktionsplan für die nächsten Jahre. Teilnehmer erhalten auch 2015 im Rahmen des baden-württembergischen Förderprogramms "Klimaschutz-Plus" einen einmaligen Zuschuss. Außerdem ermöglicht die Teilnahme am eea den Zugang zu weiteren Förderprogrammen des Landes, wie beispielsweise zu den Wettbewerben "Klimaschutz mit System". Im Anschluss an den Beitrag werden Klimaschutzmaßnahmen aus folgenden Städten und Gemeinden vorgestellt: Altensteig (S. 488-490); Ebhausen (S. 491-493); Bad Saulgau (S. 494-495); Biberach an der Riß (S. 496-497); Hattenhofen (S. 498-499); Leutkirch im Allgäu (S. 500-502); Laußheim (S. 503); Radolfzell (S. 504-505); Tettnang (S. 506-507).
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Die Gemeinde
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Nr. 10
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S. 484-487