Vergaberecht für die Gemeinden.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Date
2014
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Publisher
Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: Kws 700 ZB 6762
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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RE
Authors
Abstract
Das öffentliche Auftragswesen umfasst die Beschaffungstätigkeit der öffentlichen Hand, insbesondere von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden und juristischen Personen öffentlichen Rechts. Die Bedarfsdeckung der öffentlichen Hand ist mit der der privaten Beschaffer vergleichbar. Wenn Städte und Gemeinden öffentliche Aufträge vergeben, hat ihr Handeln keinen hoheitlichen Charakter, sondern ist von fiskalischer Natur. Es handelt sich regelmäßig um privatrechtliche Verträge zwischen der öffentlichen Hand und den Unternehmen, die die Deckung eines Bedarfs an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen gegen Entgelt zum Gegenstand haben. Die wichtigsten Vergaberegeln enthält die VOB 2012. Die Zahl der Vergabefälle unterhalb der Schwellenwerte der Europäischen Union (EU) dürfte insbesondere auf die Gemeinden bezogen bei etwa 97 Prozent aller Vergaben liegen. Bezogen auf das Auftragsvolumen dürften dies im Unterschwellenbereich etwa 60 bis 70 Prozent sein.
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Die Gemeinde
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Nr. 11/12
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S. 652-661