Mehr Bürokratie, aber auch mehr Sicherheit. Die novellierte Bioabfallverordnung im Praxistest.
Deutscher Fachverl.
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Deutscher Fachverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0933-3754
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ZLB: Kws 274 ZB 6793
BBR: Z 551
BBR: Z 551
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RE
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Abstract
Neue oder geänderte Vorschriften über tierische Nebenprodukte, Änderungen des Düngemittelrechts, Praxiserfahrungen sowie neue Forschungsergebnisse zur Hygienisierung von Bioabfällen gaben den Anstoß für die Novellierung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) zum 1. Mai 2012. Zusätzlich wurden Beschlüsse von Umwelt- und Agrarministerkonferenzen berücksichtigt. Bei der Novellierung der Verordnung geht es vor allem darum, dass Abfallgemische zur landbaulichen Verwertung bis zur Stelle des Anfalls zurückverfolgt werden können und als unbedenklich für Umwelt und Gesundheit einzustufen sind. Bei der Überschreitung von Grenzwerten ist unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren. In der Praxis bedeutet dies, dass bei der Feststellung von Grenzwertüberschreitungen die landwirtschaftliche oder tierärztliche Fachbehörde eingeschaltet werden muss und eine Notfallkette ausgelöst wird. Für die Abfallwirtschaft bringt die neue Verordnung neue Nachweispflichten mit sich. In dem Beitrag wird darüber berichtet, wie die Abfallwirtschaft nach einem Jahr Praxis die Verordnung bewertet. Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) beispielsweise kommt der Bioabfallverwertung im Kontext der Kreislaufwirtschaft auch deshalb eine größere Bedeutung zu, weil ab 2015 flächendeckend Biotonnen eingeführt werden sollen. Deshalb trägt die Branche die Mehraufwendungen der Nachweis-, Dokumentations- und Meldepflichten zum Wohle der Umwelt mit.
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Entsorga
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Nr. 3
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S. 22-23