Lösungen für den Einzelfall. Lärmschutz.

Eppinger
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Eppinger

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: Kws 740 ZB 6798

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Abstract

Der Betrieb regenerativer Energieerzeuger ist mit Geräuscheinwirkungen in der Nachbarschaft verbunden. Daraus sich ergebende Konflikte zu vermeiden, ist eine der aktuellen Aufgaben für die kommunale Planung. Sowohl für die Errichtung als auch für den Betrieb erneuerbarer Energieerzeugungsanlagen sind methodische Vorgehensweisen zur Analyse und technische Maßnahmen zur Minderung der damit verbundenen Lärmeinwirkungen vorhanden und bekannt. Die Ermittlung und Bewertung der von diesen Anlagen ausgehenden Geräusche unterscheiden sich im Prinzip nicht von der bei konventionellen Anlagen angewandten Herangehensweise. Nicht rechtzeitig berücksichtigte Schallschutzmaßnahmen sind meist mit hohen Kosten verbunden. Somit kommt der rechtzeitigen Planung von Schallschutzmaßnahmen sowie der Standortauswahl besondere Bedeutung zu. Da die Forderungen nach schalltechnischer Verträglichkeit für den Betrieb unterschiedlicher Energieerzeugungsanlagen auch unterschiedliche Auswirkungen auf Planungsverfahren oder Genehmigungsschritte haben, werden in dem Beitrag die Beispiele Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Biogasanlagen behandelt.

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Der Gemeinderat

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Nr. 11

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S. 38-39

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