Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge. Planungshilfe.

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Gegenstand der Raumplanung ist die vorausschauende Lösung der räumlichen Konflikte, die sich aus der Begrenztheit des Lebensraumes und den vielschichtigen Anforderungen an ihn ergeben. Da zwischen Siedlungsentwicklung und Störfallvorsorge Konflikte entstehen können, muss sich die Raumplanung damit auseinandersetzen. Die Raumplanung stellt Instrumente zur Verfügung, mit welchen diese Konflikte gelöst oder entschärft werden können. Es gilt, diese in einem möglichst frühen Stadium der Planung anzuwenden. Die in der Planungshilfe vorgeschlagene Methode soll in erster Linie bei Anpassungen der Nutzungspläne im Umfeld von risikorelevanten Anlagen (insbesondere bei Ein- und Aufzonungen) angewendet werden. Im Sinne eines Beitrags zur Konsensfindung soll sie aber möglichst auch bei der Realisierung von Bauvorhaben nach rechtskräftigem Zonenplan zur Anwendung kommen.

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30 S.

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