Abgrenzung und Bewertung von Teilflächen auf Kinderspielplätzen anhand der Nutzungskategorien der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) in Abhängigkeit von den Expositions- und Nutzungsbedingungen.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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0942-3818

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ZLB: Kws 253 ZB 1236

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Abstract

Das vorgestellte Verfahren befasst sich mit der Fragestellung, inwieweit die Gesamtfläche eines Spielplatzes als intensive Spielfläche für Kinder anzusehen ist, oder ob ein Spielplatz ein Mosaik an Flächen darstellt, das nur zum Teil zum intensiven Kinderspiel im Sinne der BBodSchV genutzt wird. Aufgrund der körperlichen und kognitiven Entwicklung von Kindern, kommt es im Rahmen des Erwachsenwerdens zu teils erheblichen Unterschieden im Spielverhalten und in den entsprechenden Expositionsbedingungen. Letztlich können zwei Altersgruppen differenziert werden (0- bis 12-Jährige und über 12- bis 18-Jährige). Insgesamt besteht die Tendenz, dass mit zunehmendem Alter, das Expositionspotenzial auf Kinderspielplätzen abnimmt.

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Altlasten-Spektrum

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Nr. 1

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S. 9-15

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