Der Schutz öffentlicher Unternehmen im Informationsfreiheitsrecht, insbesondere in mehrpoligen Verhältnissen.

Mohr
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Mohr

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Tübingen

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0022-6882

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ZLB: Zs 680

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Abstract

Im Informationszugangsrecht stehen zunehmend nicht mehr die Zugangsansprüche selbst, sondern vielmehr die Verweigerungsgründe im Fokus. Von besonderem Interesse sind gerade die Gegenrechte, die grundsätzlich jedermann zustehen, also Datenschutz-, Urheber- und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisschutz. Es stellt sich die Frage, inwieweit sich auch öffentliche Unternehmen darauf berufen können. Der Beitrag skizziert, unter Einbeziehung der jüngeren Rechtsprechung zu diesem Themenkreis, grundlegende Problemfelder und Lösungsansätze.

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Juristenzeitung

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Nr. 21

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S. 1018-1026

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