Chancen und Besonderheiten sozialer Selbstverwaltung in der Arbeitsverwaltung. Responsivität und Reformbedarf.

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DE

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Köln

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0490-1630

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ZLB: 4-Zs 1422

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Abstract

Gegenüber der Selbstverwaltung bei den anderen Sozialversicherungszweigen weist die soziale Selbstverwaltung bei der Arbeitslosenversicherung (also im SGB-III-Bereich) einige Besonderheiten auf: Hier sind nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern auch Vertreter der öffentlichen Körperschaften in den Verwaltungsräten. Diese Selbstverwaltungsgremien gibt es zudem nicht auf allen Ebenen, sondern nur in der Zentrale in Nürnberg und bei den Arbeitsagenturen vor Ort. Im Bereich des SGB II - also bei den Jobcentern - existiert gar keine soziale Selbstverwaltung. Das sind Gründe genug, um sich näher mit den Besonderheiten und dem Reformbedarf der Selbstverwaltung im Bereich von SGB III und SGB II zu befassen.

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Soziale Sicherheit

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Nr. 4

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S. 154-157

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