Wegerechtskonzessionen und strategische Partnerschaften. Einstufiges oder zweistufiges "Vergabe-"Verfahren? Grenzen, Prüfungsmaßstäbe und Auswahlkriterien im Lichte EU-rechtlicher Einflüsse.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0944-128X

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TIB: ZL 640

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Abstract

Für die Ausschreibung von strategischen Partnerschaften und von Konzessionsverträgen nach § 46 EnWG kommen mit dem ein- und zweistufigen Verfahren grundsätzlich zwei Verfahrenskonzepte in Betracht. Aus dem EU Recht und der Rechtsprechung des EuGH lassen sich für diese Ausschreibungen Grenzen und Maßstäbe ableiten. Die kommunale Gestaltungsfreiheit bei der Wahl des Verfahrens wird durch die EU-rechtlichen Vorgaben der Kommission und des "Acoset"-Urteils des EuGH (EuZW 2009, 849) begrenzt. Schreibt eine Kommune strategische Partnerschaft und Wegerechtskonzession getrennt aus, ist mit der Rechtsprechung des EuGH zu beachten, dass beide Verfahren keineswegs rechtlich und tatsächlich isoliert zu betrachten sind. Über die Wahl bestimmter Auswahlkriterien wird ein Zusammenhang zwischen beiden Verfahren hergestellt.

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Recht der Energiewirtschaft

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Nr. 8

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S. 312-321

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