Informationsbefugnisse der Bundesnetzagentur im Telekommunikationsrecht.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: R 320/141

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DI
RE

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Abstract

Rationales Handeln des Staates setzt eine zutreffende Informationsbasis voraus, deren Bedeutung mit wachsender Aufgabenkomplexität zunimmt. Diese zunächst allgemein für die Verwaltung geltende Schwierigkeit stellt sich in besonderer Weise in Bereichen, in denen der Staat die Aufgabenerfüllung Privaten überlässt, aber selbst durch ein enges Regulierungsregime in hohem Maße Gemeinwohlverantwortung wahrnimmt. Bei der Erfüllung nahezu aller ihrer Aufgaben ist die Regulierungsbehörde auf Informationen der Privaten angewiesen, wobei die Informationsbeziehungen regelmäßig erst die situative Herstellung des Entscheidungswissens ermöglichen. Die Untersuchung beleuchtet anhand des Referenzgebiets des Telekommunikationsrechts systematisch die entsprechenden Eingriffsgrundlagen und stellt dabei die Besonderheiten ihres Einsatzes im Zusammenhang mit prospektiv-gestaltenden Regulierungsaufgaben heraus.

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289 S.

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Materialien zur interdisziplinären Medienforschung; 66