§ 142 IV StGB. Ist eine tätige Reue des Gesetzgebers erforderlich?
Lang
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
2011
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Lang
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Frankfurt/Main
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: R 524/480
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
RE
RE
Authors
Abstract
Im Jahr 1998 wurde mit § 142 IV StGB eine Vorschrift über die tätige Reue beim unerlaubten (Sich-)Entfernen vom Unfallort eingeführt. Die Arbeit untersucht die einzelnen Voraussetzungen und deren Auslegung, die sie in Rechtsprechung und Literatur erfahren haben. Daneben werden die Auswirkungen auf das Strafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Strafprozessrecht und das Versicherungsrecht dargestellt. Der erste Teil wird durch die Gesamtwürdigung der Vorschrift, bezogen auf die Anforderungen an eine gelungene Regelung in Theorie und Praxis, abgeschlossen. Der zweite Teil beginnt mit einer Darstellung und Bewertung verschiedener Reformvorschläge und endet mit einem Vorschlag zur Neufassung des § 142 IV StGB und dessen Erläuterung.
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
LXXV, 315 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Schriften zum Verkehrsstrafrecht; 1