Deutsche Fusionskontrolle.
E. Schmidt
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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ZLB: R 303/775
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Abstract
Viele Unternehmensakquisitionen dürfen ohne Freigabe des Bundeskartellamtes nicht vollzogen werden. Wird diese Fusionskontrollpflicht ignoriert, drohen neben einem empfindlichen Bußgeld auch die zivilrechtliche Unwirksamkeit der Vollzugsgeschäfte sowie die Entflechtung. Es wird beschrieben: welche Transaktionen präventiv beim Bundeskartellamt anzumelden sind; die materielle Prüfung durch die Behörde erläutert; die Lösungsmöglichkeiten wettbewerblicher Probleme definiert und der Ablauf des Verfahrens sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten erklärt.
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257 S.