EEWärmeG. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Kommentar.

Beck
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2010

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Beck

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DE

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München

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ZLB: 2010/2166

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RE

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Durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wird festgelegt, dass spätestens im Jahr 2020 14 % der Wärme in Deutschland aus erneuerbaren Energien gewonnen werden muss. Zur Erreichung dieses Ziels werden Eigentümer von neu errichteten Gebäuden inzwischen verpflichtet, erneuerbare Energien (Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme, Biomasse) für die Wärmeversorgung zu nutzen. Alternativ können Abwärme, Wärme aus Fernwärmenetzen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt werden. Das Gesetz sieht eine finanzielle Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien vor. Das Gesetz erleichtert den Ausbau von Wärmenetzen. Die Umsetzung des Gesetzes löst eine Fülle von rechtlichen und technischen Problemen aus, die der Kommentar aufarbeitet.

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XXVI, 499 S.

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