Europäisches Nuklearrecht.

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Berlin

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ZLB: 2008/1927

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RE

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Abstract

Die rechtlichen Fragen der friedlichen Nutzung der Kernenergie sowie die mit der Nutzung verbundenen Gefahren beschäftigen Juristen seit jeher. Der Abschluss des Treaty on non proliferation (NPT) 1968 sowie der Unfall von Tschernobyl 1986 waren Schlüsselpunkte für die Weiterentwicklung des internationalen und europäischen Nuklearrechts. Von besonderer Bedeutung ist die IAEO (Internationale Atomenergieorganisation / IAEA - International Atomic Energy Agency), die einerseits die allgemeinen anerkannten technischen Standards mitprägt und kodifiziert, andererseits bei der Entwicklung des Nuklearrechts eine entscheidende Rolle spielt. Der Euratom Vertrag, der in den letzten Jahren samt seinen Verordnungen, Richtlinien, Empfehlungen und Beschlüssen kaum rechtswissenschaftlich bearbeitet worden ist, ist in der europäischen Praxis von erheblicher Bedeutung. Das Buch versucht diese Lücke zu schließen. Das Handbuch präsentiert erstmals das gesamte System des europäischen Nuklearrechts. Nach grundsätzlichen Erläuterungen werden zunächst die technischen Grundlagen dargestellt. Kernstücke des Handbuchs bilden die Erläuterungen zu den internationalen Vereinbarungen sowie zum europäischen Gemeinschaftsrecht/Euratom als auch den hierauf erlassenen Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen. Ebenso ist die gesamte Judikatur des EuGH Euratom betreffend eingearbeitet worden.

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XXXVIII, 382 S.

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