Die Zwangsvollstreckung als Nagelprobe für den modernen Enteignungsbegriff. Die Enteignungsdefinition des Bundesverfassungsgerichts, kritisch hinterfragt anhand der Eigentumsübertragung nach § 817 Abs. 2 ZPO - Ein Beitrag zur Auslegung des Art. 14 GG.

Duncker & Humblot
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ZLB: 2008/1524

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DI
RE

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Abstract

Die Zwangsvollstreckung wird allgemein nicht als Enteignung aufgefasst. Gleichwohl erfüllt sie bei unbefangener Betrachtung alle Kriterien des Enteignungsbegriffs des BVerfG. Was sind die Ursachen dieses Widerspruchs? Vordergründig betrifft diese Frage nur ein Detailproblem - die verfassungsrechtliche Einordnung des vollstreckungsrechtlichen Eigentumsentzugs. Bei ihrer Beantwortung geraten jedoch zentrale Thesen der Auslegung des Art. 14 GG durch das BVerfG auf den Prüfstand: Inwieweit ergeben sich Gegenstand / Umfang des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes aus dem einfachen Recht? Ist der Schutz der Handlungsfreiheit des Eigentümers von einer einfachrechtlichen Zuweisung von Handlungsbefugnissen abhängig? Ist zwischen Inhalts- und Schrankenbestimmungen zu trennen? Kann "Enteignung" rein formal, d.h. ohne materielle Kriterien, definiert werden? Welche Rolle spielt der Enteignungszweck - für den Begriff wie für die Rechtfertigung der Enteignung? Diese Fragen sind nicht neu. Neu aber ist der Blickwinkel. Der Autor nähert sich der verfassungsgerichtlichen Interpretation des Art. 14 GG nicht wie sonst üblich aus der "Vogelperspektive", sondern rollt sie "von innen" heraus auf. Dabei zeigt sich, dass das BVerfG grundsätzlich von zutreffenden Prämissen ausgeht, die hierauf gestützten Folgerungen jedoch zum Teil überzogen sind. difu

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288 S.

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Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht; 74