Siedlungsbeschränkungsbereiche an Flugplätzen in Mecklenburg-Vorpommern.

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Güstrow

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0944-0836

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ZLB: 4-2006/2553

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Abstract

Präventive Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm können sowohl durch die Einflussnahme der Behörden auf die Standortwahl bei der Planung von neuen Flugplätzen als auch durch die Einflussnahme auf die städtebauliche Planung im Rahmen der Trägerbeteiligung bei der Bauleitplanung ergriffen werden. Mit der "Leitlinie zur Ermittlung und Beurteilung von Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen durch die Immissionsschutzbehörden der Länder" (Landeplatz-Fluglärmleitlinie) wurde den Behörden für diesen Zweck ein wirksames Werkzeug zur Verfügung gestellt, dessen Anwendung sich in allen Bundesländern, vor allem in der Regionalplanung und Bauleitplanung, vielfach bewährt hat. In diesem Rahmen hat auch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Mecklenburg-Vorpommern Untersuchungen zur Beurteilung der Fluglärmbelastung im Umfeld der wichtigsten Flughäfen und Verkehrslandeplätze des Landes durchführen lassen, um den für die Regionalplanung zuständigen Behörden sowie den Städten und Gemeinden im Umfeld dieser Flugplätze Grundlagen für die Beurteilung von städtebaulichen Planungen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht zu vermitteln und bei entsprechender Notwendigkeit Siedlungsbeschränkungsbereiche um die entsprechenden Flugplätze auszuweisen. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden diese Untersuchungen für die Flughäfen Heringsdorf und Stralsund-Barth sowie für die Verkehrslandeplätze Anklam, Neustadt-Glewe, Rügen und Wismar sowie mit vorläufigen, noch nicht verbindlichen Angaben auch für den Militärflugplatz Neubrandenburg durchgeführt. Die Broschüre gibt einen Überblick über die Ergebnisse dieser Untersuchungen und ermöglicht so eine Orientierung für die vorhandene und zu erwartende Fluglärmbelastung in Mecklenburg-Vorpommern. goj/difu

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25 S., Anh.

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Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mcklenburg-Vorpommern; 4