Entscheidung in eigener Sache.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 2006/2657

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DI
RE

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Abstract

"Entscheidung in eigener Sache" ist ein juristischer wie politischer Kampfbegriff, der u.a. stets bei der Festsetzung der Abgeordnetendiäten genannt wird. Die rechtswissenschaftliche Literatur hat diesem bislang kaum Konturen verliehen. Dennoch verbindet sie Rechtsfolgen mit ihm. Anhand einer verfassungsrechtlichen und -theoretischen Analyse stellt der Autor klar, dass es sich bei den problematischen Entscheidungen um "Entscheidungen mit strukturellem Kontrolldefizit" handelt. Dieser Begriff ist deutlich treffender als "Entscheidung in eigener Sache". Er erfasst die Problemstellung besser und ist demokratiefreundlicher. Zugleich enthält er auch ein Problemlösungsprogramm. Der Autor geht auf verschiedene Lösungsmöglichkeiten ein, wobei er insbesondere für unabhängige, beratende Sachverständigenkommissionen votiert. difu

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241 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 1037