Die Verantwortlichkeit des ehemaligen Betreibers einer genehmigungsbedürftigen Anlage für die Altlastensanierung unter besonderer Berücksichtigung der Rückwirkungsproblematik.

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Berlin

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ZLB: 2007/370

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DI

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Abstract

Die Arbeit zur Verantwortlichkeit des ehemaligen Betreibers einer genehmigungsbedürftigen Anlage für die Altlastensanierung aus dem Jahr 1998, die bislang lediglich im universitären Bereich veröffentlicht war, enthält zwei Schwerpunkte wissenschaftlicher Auseinandersetzung, die auch für den Leser des Jahres 2006 von unveränderter Aktualität sind: Eine umfassende Kritik der Rechtsfigur der "Rückwirkung" und ihrer Herleitung in Literatur und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und den Vorschlag einer Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen der nachträglichen Anknüpfung von Rechtsfolgen an vergangene Handlungen als Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Insbesondere zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Reichweite der bodenschutzrechtlichen Störerhaftung geben Anlass dazu, die grundsätzliche Kritik an der von der Rechtsprechung entwickelten "Rückwirkungslehre" in Erinnerung zu rufen, bei der es sich nach Auffassung des Autors um kein taugliches Mittel zur Bestimmung der verfassungsrechtlichen Schranken der gesetzlichen Inanspruchnahme ehemaliger Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen handelt. Die Arbeit ist auch eine Auseinandersetzung mit der Frage der Einschränkung polizeilicher Störerverantwortlichkeit über die Rechtsfigur der "Legalisierungswirkung" anhand dogmatischer Verortung dieser Rechtsfigur einerseits und der polizeirechtlichen Zurechnungslehren andererseits. difu

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XLV, 360 S.

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