Interkommunale Zusammenarbeit und Vergaberecht.

Köhler
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Köhler

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Tübingen

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ZLB: 2007/14

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DI
RE

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Abstract

Die Arbeit geht der Frage nach, ob die verschiedenen Formen der interkommunalen Zusammenarbeit nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) und der Gemeindeordnung (GemO) den kartellvergaberechtlichen Vorschriften unterliegen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die nach baden-württembergischem Landesrecht zugelassenen Kooperationsformen gelegt. Zunächst werden in einem "kommunalrechtlichen" Teil die unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit dargestellt und anhand von vergaberechtlich relevanten Kriterien voneinander abgegrenzt. In einem zweiten Schritt werden die Grundzüge des Vergaberechts hinsichtlich der einzelnen Kooperationsformen beantwortet. Ein einheitliches Ergebnis für alle betrachteten Arten der gemeindlichen Zusammenarbeit gibt es nicht. Weder wird festgestellt, dass jegliche zwischengemeindliche Kooperation nach GKZ oder GemO dem Kartellvergaberecht unterliegt, noch ist das Gegenteil anzunehmen. Für die Gemeinden bedeutet dies, dass sie - je nach Kooperationsform - die vergaberechtlichen Regelungen der §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) beachten müssen. Die Ergebnisse stehen teilweise im Widerspruch zu der bislang existierenden Rechtsprechung. goj/difu

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XII, 194 S.

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