Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung zwischen Korporatismus und Wettbewerb.

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Berlin

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1860-8884

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ZLB: 4-2006/278

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GU

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Abstract

Die gesetzliche Krankenversicherung verändert sich seit den frühen 90er Jahren in Folge des Wettbewerbs der Krankenkassen unter- und gegeneinander. Die Auseinandersetzung um die wechselnden Ziele, Methoden und Folgen dieses Wettbewerbs ist zwischen den Polen einer strikten Regulation und einer möglichst weitgehenden Freigabe des Wettbewerbs zu einem eigenen Konfliktfeld geworden. In der sich vollziehenden Transformation des Systems zur Absicherung von Krankheitsrisiken in der Bundesrepublik bleibt eine Institution weitgehend ausgeklammert: der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDH). Dieser Dienst hat die Funktion einer unabhängigen Begutachtungs- und Beratungsinstitution der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Es wird die Auffassung vertreten, dass der MDK als Institution der Krankenversicherung solange unverzichtbar sein wird, wie eine soziale, nach Maßgabe sozialer Lebenslagen und regionaler Bedingungen allgemein zugängliche und am individuellen Bedarf orientierte Versorgung für alle Bürger als politisches Ziel hinreichend zum Konsens geführt werden kann. Es bedarf der Weiterentwicklung eines rechtlichen Ordnungsrahmens, der den MDK in seiner unabhängigen Arbeit stärkt. sg/difu

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50 S.

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Discussion Papers; SP I 2005-305