Luftsicherheitsgesetz. Kommentar
Luchterhand
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Luchterhand
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DE
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Neuwied
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ZLB: 2006/1497
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RE
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Abstract
Nach dem 11. September 2001 ist die europäische und deutsche Luftsicherheitsarchitektur grundlegend verändert und ergänzt worden. Neue Rechtsfiguren sind geschaffen worden wie der "Reglementierte Beauftragte" und der "Bekannte Versender". Die Vorschriften der europäischen Verordnung Nr. 2320/2002 und die ergänzenden Bestimmungen des deutschen Luftsicherheitsgesetzes sind naturgemäß noch weitgehend unerprobt; entsprechend groß sind Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken. Zudem muss gelten: So wichtig das Streben nach Sicherheit auch ist - sie soll den Luftverkehr gewährleisten, ihn aber nicht paralysieren. Die Autoren haben den Versuch einer ersten Kommentierung des Luftsicherheitsgesetzes und der "2320" unternommen. Sie wollen einen Beitrag zur Diskussion und allmählichen Klarstellung einer Vielzahl von rechtlichen und praktischen Problemen leisten, die sich aus der alltäglichen Anwendung der neuen Sicherheitsvorschriften ergeben. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit des Abschusses von Zivilluftfahrzeugen wurde bereits berücksichtigt. difu
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XX, 580 S.