Spieltheorie und öffentliche Verwaltung. Behördliche Informationsbeschaffung durch spieltheoretische Mechanismen. Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung verschiedenartiger Rationalitäten.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2005/2564

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DI
RE

Zusammenfassung

Die öffentliche Verwaltung ist vielfach mit Informationsdefiziten konfrontiert, die auf private Informationen der Bürger zurückzuführen sind. Die Spieltheorie entwickelte Mechanismen zur Gewinnung solcher Informationen, die durch das Setzen von Anreizen das Eigeninteresse der informierten Partei so steuern, daß die Offenbarung der Information letztlich zum nutzenmaximierenden Verhalten wird. Obgleich mit der Spieltheorie einerseits und der Informationsbeschaffung durch die öffentliche Verwaltung andererseits zwei völlig unterschiedliche "Rationalitäten" aufeinandertreffen, stehen der Verwendung spieltheoretischer Mechanismen durch Behörde keine absoluten rechtlichen Hindernisse entgegen. Gleichwohl bestehen Reibungspunkte und Grenzen, die bei der Einführung der Mechanismen in das Verwaltungsrecht zu berücksichtigen sind. Diese setzt einerseits das geltende Informationsrecht mit seinen wichtigsten Bestandteilen, Untersuchungsgrundsatz, Mitwirkungspflichten und Beweisrecht. Zugleich wirkt auch das Menschenbild des Rechts einschränkend und lässt die Nutzenmaximierungs- und Rationalitätsunterstellung wie auch die Typisierung durch die spieltheoretischen Mechanismen nicht unbegrenzt zu. difu

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265 S.

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Gemeinschaftsgüter: Recht, Politik und Ökonomie; 13