Die EU-Verordnung über die Parteienfinanzierung.

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Münster

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ZLB: 2005/84

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RE

Abstract

Eigentlich ein Unterthema der viel diskutierten europäischen Verfassung, wurde die EU-Parteienverordnung, die im Juli 2004 in Kraft getreten ist, von offizieller Seite bisher weitgehend ausgeblendet. Die Verordnung erklärt abgehobene Kunstprodukte ("Parteienbündnisse") zu Parteien, allein zu dem Zweck, die europäischen Dachverbände der etablierten Parteien aus dem EU-Haushalt subventionieren zu können. Dabei werden fast alle Grundsätze missachtet, wie sie etwa das Bundesverfassungsgericht und der Europarat für eine angemessene öffentliche Parteienfinanzierung entwickelt haben. difu

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142 S.

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Recht. Forschung und Wissenschaft; 4