Die Entschädigung für Eingriffe in die ausgeübte Nutzung nach § 42 Abs. 3 und 4 BauGB.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2004/2657

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RE

Zusammenfassung

Der Bundesgesetzgeber hat mit § 42 Abs. 2 und 3 BauGB das Institut der siebenjährigen Plangewährleistung eingeführt. Nach Ablauf dieser Frist genießt nur noch die ausgeübte Nutzung und damit die bereits verwirklichte Grundstücksnutzung den Schutz des Planungsschadensrechts gegenüber gemeindlichen Planungsmaßnahmen. Neben der Frage, wann überhaupt von einer ausgeübten Nutzung auszugehen ist, bereitet in der Praxis vor allem die Bestimmung des Entschädigungsumfangs für Eingriffe in die ausgeübte Nutzung nach § 42 Abs. 3 und 4 BauGB erhebliche Probleme. Dieser Probleme, die bereits bei der Frage nach einer konkreten Anspruchsgrundlage auftreten, nimmt sich die Arbeit an. difu

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XIII, 207 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 3872