Die europäische Rechtsprechung zum Vergaberecht. Entscheidungen des EuGH und EuG zu den EU-Vergaberichtlinien. Stand: 1. Juli 2003.
NWV Neuer Wiss. Verl.
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NWV Neuer Wiss. Verl.
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AT
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Wien
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ZLB: 2004/2111
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RE
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Zusammenfassung
Das Vergaberecht gehört zu jenen Materien, die maßgeblich vom Gemeinschaftsrecht geprägt werden. Dem gemäß kommt auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sowie des beigefügten Gerichts erster Instanz (EuG) entscheidende Bedeutung im Hinblick auf deren Auslegung zu. Es wird eine Sichtung und Aufbereitung der Urteile, Beschlüsse und Schlussanträge der Generalanwälte zum öffentlichen Auftragswesen vorgenommen. Im Einzelnen können die vergaberechtlichen Ausführungen des EuGH und des EuG unter anderem folgenden Themenkreisen zugeordnet werden: Zulässigkeit und Ablauf von Vorabentscheidungsersuchen sowie Vertragsverletzungs- und Nichtigkeitsklagen, Ziele und Anwendung der Europäischen Vergaberichtlinien, der Begriff des öffentlichen Auftraggebers, Darlegung der Vorgänge, die dem Vergaberechtsregime unterliegen, Aspekte, die bei der Gestaltung einer Ausschreibung zu berücksichtigen sind, Vorgaben, die den Vergaberichtlinien zur Durchführung des Zuschlagsverfahrens zu entnehmen sind, Anforderungen des Gemeinschaftsrechts an den innerstaatlichen Vergaberechtsschutz. difu
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600 S.
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Recht. Praxis