Die Einführung des Territorialitätsprinzips in das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht.

Henneke, Meike
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2003

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Bochum

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ZLB: 2004/1166

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RE
DI

Abstract

Gegenstand der Arbeit ist die Einführung des Territorialitätsprinzips in das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht. Auch nach seinem Inkrafttreten am 1.1.2000 ist § 4 Abs. 3 S. 1 StAG umstritten. Untersucht wird das Völker-, Europa- und Staatsrechts auf rechtlich verbindliche Vorgaben für den einfachen Gesetzgeber in Bezug auf die Ausgestaltung des Geburtserwerbs der deutschen Angehörigkeit. Dabei wird erörtert, ob eine der genannten Rechtsordnungen dem deutschen Gesetzgeber verwehrt, das ausschließliche oder nur ergänzende Territorialitätsprinzip in das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht einzuführen. Der zweite Teil der Bearbeitung erläutert den durch § 4 Abs. 3 S. 1 StAG neu eingeführten Erwerbstatbestand. Dabei wird aufgezeigt, auf welche Voraussetzungen der Gesetzgeber die Annahme der Ausbildung eines Angehörigkeitsverhältnisses des ausländischen Kindes zum deutschen Staat stützt und ob die gewählten Tatbestandsvoraussetzungen eine hinreichende Integrationsprognose zulassen. Da der deutsche Gesetzgeber angibt, dass er sich bei der Aufnahme des § 4 Abs. 3 S. 1 StAG in deutsche Staatsangehörigkeitsrechts von einem europaorientierten Vergleich hat leiten lassen, folgt im dritten Teil ein Vergleich des § 4 Abs. 3 1 StAG mit dem Geburtserwerb iure soli in den Angehörigkeitsgesetzen der Mitgliedstaaten der EU. Am Schluss der Bearbeitung steht eine Bewertung der Einführung des § 4 Abs. 3 S. 1 StAG in das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht und die Frage, ob durch ihn ein Paradigmenwechsel im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht stattgefunden hat, die Begriffsinhalte von Staatsangehörigkeit und Staatsvolk eine grundlegende Veränderung erfahren haben. goj/difu

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XXXIV, 163 S.

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