Krieg und Feindstrafrecht. Überlegungen zum "effizienten" Feindstrafrecht anhand der Situation in Kolumbien.

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Baden-Baden

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ZLB: 2004/1394

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DI

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Die politische und soziale Entwicklung Kolumbiens ist geprägt von Bürgerkriegen und bewaffneten Konflikten. Das gegen die Gewalt gerichtete Notstandsstrafrecht des Staates erweist sich als die Fortsetzung des Krieges und ist als ein "effizientes" Feindstrafrecht ausgestaltet. Ausgangspunkte für diese Feststellung sind die grundlegende Kritik an der Bestimmung des Ausnahmerechts bei Carl Schmitt, die Analyse des Gewaltbegriffes Walter Benjamins, sowie die Auseinandersetzung mit dem von Günter Jakobs vertretenen Feindstrafrecht. Vor diesem Hintergrund handelt es sich beim Feindstrafrecht um das Gegenteil eines rechtsstaatlichen Bürgerstrafrechts. Der kolumbianische Staat mag aufgrund der die Gesellschaft zersetzenden terroristischen Gewalt sich zwar politisch legitimiert sehen, von einem solchen Instrumentarium Gebrauch zu machen; dies entbindet ihn jedoch nicht davon, jenes Strafrecht anzuwenden, das die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte der Bürger schützt und die Menschenwürde im Blick hat. Der politischen Berechtigung des Feindstrafrechts steht die fehlende rechtliche Legitimation gegenüber. Dies hat weitreichende Konsequenzen auch für die Ablehnung eines Feindstrafrechts beim weltweiten Kampf gegen den Terrorismus. difu

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378 S.

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Rechtsvergleichende Untersuchungen zur gesamten Strafrechtswissenschaft - 3.Folge; 28