Die Grundrechtsrelevanz des Anspruchs auf Nutzung kommunaler Einrichtungen - vornehmlich exemplifiziert an der Einrichtung Kindergarten.
Lit
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Date
2003
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Lit
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DE
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Münster
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ZLB: 2004/242
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DI
RE
RE
Authors
Abstract
Kommunalen Einrichtungen beeinflussen die Lebensumstände des Einzelnen stark. Einerseits dienen sie der Befriedigung von existenziellen, physischen Bedürfnissen (Wasserversorgung, Stromversorgung), andererseits ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme von kulturellen oder sozialen Einrichtungen, wie Kindergarten, Theater oder Bibliothek, für die Gestaltung des Lebens auf einem bestimmten Niveau wichtig. Der Kindergarten wird als notwendige Bildungseinrichtung angesehen, die die Eltern bei der Ausübung ihres gem. Art. 6 II 1 GG gewährleisteten Erziehungsrechtes unterstützt. Der Besuch dieser Einrichtung ist in den meisten Bundesländern an die Zahlung von Gebühren geknüpft. Ab einer gewissen Höhe können Benutzungsgebühren faktisch einen Ausschluss des Zugangs großer Bevölkerungskreise bewirken. Die Streitfrage, ob die gem. § 90 I 2 SGB VIII landesrechtlich zu regelnde einkommensabhängige Staffelung der Gebühren ein verfassungsmäßiges Mittel darstellt, um den Kindergartenbesuch aus einkommensschwachen Familien zu gewährleisten, ist in einer neueren Entscheidung vom BverfG nach einer Reihe von gerichtlichen Auseinandersetzungen bejaht worden. Die Arbeit untersucht, inwieweit das Vorhandensein der kommunalen Einrichtungen und der Anspruch auf ihre Nutzung von den grundrechtlichen Freiheitsgarantien erfasst und geschützt werden. sg/difu
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XVII, 315 S.
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Juristische Schriftenreihe; 229