Rechtsanwendung, Rechtsfindung, Rechtsschöpfung. Der Richter im Spannungsverhältnis von Erster und Dritter Gewalt. Vortrag: 18. November 2002.

C.F. Müller
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C.F. Müller

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ZLB: 2004/554

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RE

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Die Kritik an einer Rechtsprechung, die (angeblich) dem Willen des Gesetzgebers immer weniger und der subjektiven Ansicht des Richters immer mehr Bedeutung beimisst, wächst. Überschreitet die Justiz nach der Überwindung des Rechtspositivismus die Grenzen, die ihr die Gewaltenteilung setzt? Mutiert die Bundesrepublik vom Gesetzesstaat zum Richterstaat? Befreit die Bindung an Gesetz und Recht den Richter vom Gesetzesgehorsam? Vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung und mit Blick auf die Aufgaben der Dritten Gewalt im Spannungsverhältnis von Gesetz, Recht und Gerechtigkeit erfordert die Frage nach den Kompetenzen des Richters und den Grenzen der Auslegung und der Fortbildung des Rechts aktuelle Antworten. difu

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VII, 21 S.

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Schriftenreihe Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe; 254