Ermittlung der Quellen für die prioritäten Stoffe nach Artikel 16 der Wasserrahmenrichtlinie und Abschätzung ihrer Eintragsmengen in die Gewässer in Deutschland.
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DE
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Berlin
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0722-186X
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ZLB: 4-2003/1262
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Abstract
Mit der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) wurde ein neues Instrument geschaffen, das u.a. die Überwachung und Reduktion der Einleitung gefährlicher Stoffe aus Punktquellen und diffusen Quellen entsprechend der Richtlinie 76/464/EWG ersetzt, harmonisiert und weiterentwickelt. In Artikel 16 sind "Strategien gegen die Wasserverschmutzung" festgelegt, die spezifische Maßnahmen gegen die Gewässerverschmutzung durch einzelne Schadstoffe und Schadstoffgruppen verlangen. Für diese prioritären Stoffe sind gemeinschaftsweite Qualitätsnormen und Emissionskontrollen festzulegen. Für die 33 Stoffe bzw. Stoffgruppen werden die verfügbaren Daten für die Bundesrepublik Deutschland aufgearbeitet und nach einem einheitlichen Raster dargestellt. difu
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433 S.
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Texte; 68/02