Pflichtenübertragung im Verwaltungsrecht. Unter besonderer Berücksichtigung des § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG.

Heymann
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Heymann

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Köln

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ZLB: 2003/2368

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RE
DI

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Abstract

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hat zum Ziel, eine umweltverträgliche Kreislaufwirtschaft zu fördern und die umweltverträgliche Entsorgung nicht zu vermeidender Abfälle zu sichern. Dazu wurden die Verantwortlichkeiten im Sinne des Verursacherprinzips neu geordnet. Das vormals bestehende Entsorgungsmonopol der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wurde weitgehend abgeschafft und die Entsorgungsverantwortung auch auf Produzenten und Abfallbesitzer verteilt; insbesondere die Entsorgung gewerblicher Abfälle wurde grundsätzlich in die Hände der privaten Wirtschaft gelegt. Im Bereich der Hausmüllentsorgung wurde das öffentlich-rechtliche Entsorgungsregime beibehalten. Ziel ist, die Bedeutung und Reichweite der Pflichtenübertragung zu klären und deren Standort im bestehenden und gegebenenfalls anzupassenden System der Privatisierungsformen und dem staatlichen Organisations- und Zuständigkeitsgefüge zu bestimmen. Der zweite Teil der Arbeit untersucht die einzelnen Bestandteile, die eine Regelung zur Pflichtenübertragung ausmachen. Im dritten Teil erfolgt die theoretische Darstellung der in Betracht kommenden Erklärungssysteme: Privatisierungsformen, Formen der Beteiligung Privater an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, staatliche Verwaltungsorganisation. Im vierten Teil wird versucht, anhand der im zweiten und dritten Teil gewonnenen Erkenntnisse sowie weiterer Überlegungen zu Inhalt und Zweck der Pflichtenübertragung die Pflichtenübertragungstatbestände innerhalb und außerhalb der Kreislaufwirtschafts- bzw. Abfall-Gesetzes systematisch zu ordnen und Folgerungen für die Pflichtenübertragung zu ziehen. sg/difu

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XX, 326 S.

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Schriften zum deutschen und europäischen Umweltrecht; 31